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Quanto sono voluto bene!! “Tanti sono stati i gesti concreti attraverso i quali ho potuto sperimentare uno sguardo di amicizia verso di me”. (Kikka)

L’amico è quello che mi vede bene tutto intero, nel bene e nel male, e nel cui occhi leggo sempre: tu sei unico e irripetibile. (Maria Ricci)
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Freie Spenden

Wie oben angegeben ist unser Verein ein O.n.l.u.s.-Verein; im Sinne des Art. 14 GD Nr. 35/2005 können die freien Spenden zu Gunsten von Onlus-Vereinen vom Gesamteinkommen des Spenders abgezogen werden, und zwar bis zur Höchstgrenze von 10% des erklärten Gesamteinkommens, bzw. bis zu höchstens 70.000,00 € pro Jahr.

Die Spenden müssen über Banküberweisungen auf das Konto der Sparkasse Bozen getätigt werden (IBAN: IT 39 T 0604511608000002001267).

Spende eine Stunde Deiner Arbeitszeit

Die Agentur der Einnahmen hat neue Verfahren für die Anwendung der Bestimmung veröffentlicht, laut der die physischen Personen von der Bruttosteuer 19% der freien Spenden zu Gunsten eines ONLUS-Vereins abziehen können.

•·         Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss den Einbehalt einer Stunde Gehalt ermächtigen und dabei den Bezugsmonat angeben und den persönlichen Auftrag erteilen, in seinem bzw. ihren Namen die freiwillige Spende zu Gunsten unseres ONLUS-Vereins zu tätigen.

•·         Das Unternehmen behält den vereinbarten Betrag im festgelegten Monat ein und gibt den Einbehalt und den begünstigten ONLUS-Verein auf dem Lohnzettel an.

Das Unternehmen erkennt dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin beim Jahressteuerausgleich oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des Art. 23, Absatz 3, des DPR Nr. 600 von 1973 den Abzug in Höhe von 19% des von ihm gespendeten Betrages an.

 
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